Straßenverkehrs-ordnung ändern!

Häufig hören wir den Wunsch, weitere Tempo 30-Zonen in unserer Stadt zu schaffen. Geesthacht hat bereits viele Tempo 30-Zonen: vor Schulen, Kindergärten, Einrichtungen wie der Tagespflege „Bunter Schirm“ oder auf Gemeindestraßen wie der Mühlenstraße. Mehr zu tun – da sind uns als Kommunalpolitiker häufig die Hände gebunden. Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 46 sehr eng, wo Städte und Gemeinden aktiv werden und das Tempo drosseln dürfen. Vielleicht ändert sich dies bald!

Die aktuelle Gesetzeslage hat jüngst die CDU mit ihrem Antrag zu Tempo 30 in Grünhof-Tesperhude erfahren. Durchgängig Tempo 30 auf der Straße Steinberg/Tesperhuder Straße geht rechtlich nicht. Die Geesthachter Verwaltung hat bereits alle Möglichkeiten ausgereizt wie der Bürgermeister berichtete. Die Straße ist eine überörtliche, sprich Kreisstraße, auf der wir als Stadt nichts regeln können. Die CDU musste ihren Antrag zurückziehen.

Vielleicht gibt es aber demnächst Hoffnung für weitere Tempo-30-Zonen in unserer Stadt. Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht. Ziele der Verkehrssicherheit bekommen mehr Gewicht. Auch sollen Lückenschlüsse zwischen Tempo-30- Zonen möglich werden. In Geesthacht könnte z.B. die Schillerstraße zwischen Bergedorfer Straße und Rathausstraße dann insgesamt Tempo 30-Zone werden. Am 24.11. berät der Bundesrat die Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Seine Ausschüsse schlagen weitergehende Änderungen vor, z.B. die Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf überörtlichen Straßen zu erleichtern und die Verkehrssicherheit eindeutig stärker zu gewichten. Hier könnte sich eine realistische Chance für einen Überweg an der B 5 in Grünhof-Tesperhude ergeben.

Unsere SPD-Mitglieder in den zuständigen Ausschüssen für Verkehrsplanung und Bau bleiben hier am Ball. Wir behalten Tempo 30-Zonen und sichere Querungen für Fußgänger und Radfahrer im Blick.